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NABARD-Förderprogramme, Teilnahmeberechtigung für Milchviehbetrieb

Einführung in die NABARD-Förderprogramme für Milchviehbetriebe

Die folgenden Informationen beziehen sich auf NABARD-Förderprogramme , Förderfähigkeit der Landwirte und Verfahren zur Beantragung von Milchzuschüssen.

Die Milchbauern erhalten finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Diese Subventionsprogramme werden von der Zentralregierung festgelegt und von einer Organisation namens NABARD verwaltet. Die Milchwirtschaft gilt als die größte Viehzuchtindustrie Indiens. Um die Milchwirtschaft in Indien zu stärken, die Regierung hat Subventionsprogramme gefördert. Diese Programme helfen den neuen Personen oder Landwirten, ihre eigenen Milchviehbetriebe zu gründen und das Geschäft erfolgreich zu führen. Zuschüsse werden auch von den Landesregierungen in Form von gefördertem Saatgut, Medikamente, Ausrüstung, Veterinärdienste etc. Für den Milchviehbetrieb gibt es keine direkte finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung.

Was ist NABARD?

Die Nationalbank für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ist im Grunde eine Bank, liefert aber nicht direkt Finanzen an die Einzelpersonen, Vielmehr stimmt es sich mit anderen Banken ab, um den Bauern finanzielle Unterstützung zu gewähren. Das Subventionssystem für Milchviehhaltung von NABARD hat die folgenden Ziele und wird allgemein als Dairy Entrepreneurship Development Scheme (DEDS) bezeichnet:

  • Unterstützung beim Aufbau einer geeigneten Infrastruktur für die Milchwirtschaft und Schaffung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
  • Helfen Sie Einzelpersonen, neue Milchviehbetriebe für die Produktion sauberer Milch aufzubauen.
  • Ziel ist es, gute Zuchtbestände wie das Färsenkalb zu entwickeln und zu erhalten.
  • Strukturelle Veränderungen herbeiführen, damit die Industrie organisiert wird und die erste Milchverarbeitung auf der Produktionsebene (Dorf) erfolgen kann.
  • Unterstützung bei der Entwicklung moderner Technologie für die kommerzielle Milchproduktion.
  • Helfen Sie den Landwirten, durch die Entwicklung von Nebenprodukten aus Milch einen Mehrwert für die Produkte zu schaffen.

Voraussetzungen / Berechtigung zum Erhalt einer NABARD-Förderung

Anspruch auf Milchviehzuschuss.

Die Einzelperson oder der Landwirt, der/der an der Gründung eines Milchviehbetriebs interessiert ist, sollte wahrscheinlich die folgenden Bedingungen erfüllen, die im Abschnitt zur Förderfähigkeit des NABARD-Programms aufgeführt sind.

  • Förderfähig ist der Milchviehbetrieb, wenn er von Landwirten gegründet wird, Einzelunternehmer, unorganisierte und organisierte Gruppen. Der Zuschuss wird auch Selbsthilfegruppen im Namen ihrer Mitglieder zur Verfügung gestellt, Molkereigenossenschaften, Milchverbände, panchayati raj-Institutionen und im Namen ihrer Mitglieder an die Milchgewerkschaften.
  • Jeder Antragsteller, der zu den oben genannten Kategorien gehört, ist im Rahmen der Subventionsregelung förderfähig, kann jedoch für jede Komponente des Programms nur einmal einen Zuschuss in Anspruch nehmen.
  • Mitglieder derselben Familie können die Leistungen des Systems separat in Anspruch nehmen, sofern sie separate Molkereieinheiten mit separater Infrastruktur einrichten. Der Abstand zwischen den beiden Milchviehbetrieben sollte für die Inanspruchnahme der NABARD-Förderung mindestens 500 m betragen.

Was sind die NABARD-Programme für die Einrichtung eines Milchviehbetriebes?

Kategorie Investition Art der Förderung Gründung einer Molkerei (Beschaffung von sortierten, gute Milch produzierende Milchkühe wie Sahiwal, Frau, Rathi oder Büffel) Für 10 Milchtiere – Rs 5 lakhs.

Die Mindestgröße der Einheit sollte etwa 2 bis 10 Tiere betragen.

25 % der Ausgaben für normale Menschen und 33,33 % der Ausgaben für SC/ST-Landwirte/Einzelpersonen werden als Back-End-Kapitalzuschuss bereitgestellt.

Die maximale Subventionsgrenze für eine Einheit von 10 Tieren beträgt (Rs 1,25 Lakhs für normale Menschen und Rs 1,67 für SC/ST-Leute).

Einheit mit 2 Tieren:maximal Rs 25000 für normale Menschen und Rs 33000 für SC/ST-Personen.

Aufzucht von qualitativ hochwertigen Kälbern (Färsen) von Kühen und klassierten BüffelnDie Größe der Einheit sollte zwischen 5-20 Kälbern liegen.

Die Kosten für 20 Kälber sollten ungefähr Rs 4,80 lakhs (maximal) betragen.

Maximaler Kapitalzuschuss für 20 Kälbereinheiten (25%, d.h. Rs 1,20 lakh für die allgemeine Kategorie und 33,33 %, d.h. Rs 1,60 für Personen der Kategorie SC/ST)

Maximaler Zuschuss für eine Einheit mit 5 Kälbern (Rs 30, 000 für die allgemeine Kategorie und Rs 40, 000 für Kategorie SC/ST).

Beschaffung von Wurmkompost (berücksichtigt bei Milchvieh und nicht separat) Maximale Investition Rs 20, 000.Maximaler Kapitalzuschuss für die allgemeine Kategorie beträgt 25 %, dh 5000 Rs und für die Kategorie SC/ST beträgt 33,33 %, dh 6700 Rs. Kauf von Melkmaschinen und anderen erforderlichen Einheiten mit einem maximalen Fassungsvermögen von 2000 Litern 18 Lakhs (maximal). Auslagen von 25 % und 33,33 % für allgemeine und SC/ST-Kategorie jeweils als Back-End-Kapitalzuschuss.

Die Höchstgrenze der Subvention beträgt Rs 4,5 lakhs und Rs 6 lakhs für allgemeine und SC/ST bzw..

Kauf von Milchverarbeitungsanlagen Maximal von Rs 12 lakhs. Derselbe Prozentsatz der Ausgaben wie Back-End-Kapitalsubventionen wie für die oben genannten Komponenten erwähnt, aber die Höchstgrenze beträgt Rs 3 lakhs (allgemein) und Rs 4 lakhs (SC/ST). Transporteinrichtungen und KühlkettenmanagementRs 24 lakhs (max). aber mit einer Variation der Höchstgrenze, d.h. Rs 6 Lakhs und Rs 8 Lakhs für allgemeine und SC/ST bzw. Kühllagereinrichtungen Maximale Investition von Rs 30 lakhs. Back-Ende-Kapitalsubvention – 25 % und 33,33 % der Ausgaben für allgemeine und SC/ST Kategorien.

Höchstgrenze von Rs 7,50 lakhs für allgemeine und Rs 10 lakhs für SC/ST-Leute.

Gründung privater TierklinikenMobile Klinik – Rs 2,40 lakhs.

Stationäre Kliniken – 1,80 lakhs

Back-End-Kapitalzuschuss von 25 % und 33,33 % für allgemeine und SC/ST-Kategorien.

Die Höchstgrenze des Zuschusses beträgt 60 Rs, 000 und 45 Rupien, 000 für mobile bzw. stationäre Einheiten der allgemeinen Kategorie.

Ähnlich, Rs 80, 000 und Rs 60, 000 in die Kategorie SC/ST für mobile bzw. stationäre Einheiten.

Einrichten einer Molkerei oder eines OutletsMaximum – Rs 56, 000.Back-Ende-Kapitalsubvention – 25 % und 33,33 % der Ausgaben mit einer Höchstgrenze von Rs 14, 000 und 18 Rs, 600 für allgemeine und SC/ST-Kategorie.

Notiz: die Förderung durch die NABARD ist anteilig je nach Größe der gesamten Molkereieinheit begrenzt.

Backend-Zuschuss:NABARD gibt Zuschuss an die Bank frei, aber nicht gegen das dem Individuum gewährte Darlehen. Zum Beispiel, wenn das Darlehen 10 Lakhs und der Subventionsbetrag 2 Lakhs beträgt, dann würde der Zuschussbetrag erst nach der Rückzahlung von 8 Lakhs zum Darlehen hinzugefügt.

Lesen Sie:Häufig gestellte Fragen zur Milchwirtschaft.

Lesen Sie:Projektbericht Milchverarbeitungsanlage.

Einrichtungen, die im Rahmen des NABARD-Förderprogramms arbeiten

NABARD-Institutionen für Milchviehbetriebe.

Die Liste der Bankinstitute, die im Rahmen der NABARD-Förderregelung für Milchviehbetriebe tätig sind, sind:

  • Geschäftsbanken
  • Städtisch, ländliche und regionale Banken
  • Genossenschaftsbanken des Staates
  • Staatliche Genossenschaftsbanken für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Wie beantrage ich einen NABARD-Zuschuss?

Um die Förderregelungen für die Gründung eines Milchviehbetriebes in Anspruch zu nehmen, müssen die folgenden Schritte befolgt werden. Diese sind wie folgt:

  • Zunächst muss der Landwirt oder die Einzelperson aus der oben genannten Liste die Art des Unternehmens auswählen, das er gründen möchte.
  • Das Unternehmen muss beim Registrar of Companies (ROC) registriert werden.
  • Die Einzelperson oder der Landwirt sollte einen detaillierten bankfähigen Projektbericht für das geplante Geschäft erstellen.
  • Die Meldung muss bei jeder verstaatlichten Bank eingereicht werden, die sich aus der NABARD refinanziert.
  • Sobald der Bankkredit genehmigt ist, man kann mit der Bereitstellung des Projekts beginnen.
  • Nach Auszahlung der ersten Kreditrate die Bank würde bei der NABARD die Freigabe des Förderbetrags für das jeweilige Projekt beantragen.
  • Die Bank führt den NABARD-Zuschussbetrag unter dem als „Zuschussreservefonds-Konto“ klassifizierten Konto, das keine Zinsen hat.
  • Sobald der Landwirt oder Betriebsinhaber die Darlehensverpflichtung erfüllt, der Förderbetrag auf dem Bankkonto wird mit den letzten Rückzahlungen des Bankdarlehens verrechnet.

Lesen Sie:Kosten- und Gewinnleitfaden für Ziegenhaltung.


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