Ab 1. September 2021 gibt es neue Regeln und Meldepflichten für die kommerzielle Fischerei in Queensland.
Hier finden Sie Informationsblätter zu den neuen Regeln und Meldepflichten.
Es gibt 430 kommerzielle Krabbenlizenzen, die den Fang von blauen Schwimmerkrabben und Schlammkrabben erlauben, und etwa 200 Lizenzen für Spannkrabben in Queensland. Weniger als 70 der 200 Lizenzen für Spannerkrabben besitzen eine Quote für den Zugang zur Fischerei. Kommerzielle Krabbenfischer halten sich an die folgenden Lizenzgesetze:
Für bestehende Fischereien werden keine neuen Lizenzen oder Symbole ausgestellt. Um in eine Fischerei einzusteigen, müssen Sie zuerst die richtige Lizenz und das/die Symbol(e) von einem bestehenden Betreiber erwerben. Eine Ausnahme besteht für das C2-Fischereisymbol; Ein neues C2-Symbol wird jedoch nur ausgestellt, wenn ein Fischer eine Spannerkrabbenquote von einem anderen Quoteninhaber erworben hat.
Lizenzen können von Person zu Person übertragen werden und Fischereisymbole können von einer Lizenz auf eine andere Lizenz übertragen werden.
Berufsfischer sind gesetzlich verpflichtet, Informationen über ihre Fischereitätigkeiten in einem obligatorischen täglichen Logbuch zu melden. Alle Krabbenfischer müssen Daten über ihren Tagesfang, den Fangort, das verwendete Fanggerät und alle Wechselwirkungen mit Arten von Erhaltungsinteresse beisteuern. Fisheries Queensland verwendet diese Daten, um den Status einzelner Arten und Fischereien in Queensland zu bewerten und zu überwachen.
Die folgenden Gesetze gelten für die kommerzielle Krabbenfischerei in Queensland. Ausführlichere Informationen finden Sie in der Fischereiverordnung 2008.

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