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Bewirtschaftungsgebiete für die Aalfischerei

Fischereilizenzen und -symbole

Eine primäre kommerzielle Fischereilizenz berechtigt Fischer sowohl für die Komponenten für Erwachsene als auch für Jugendliche.

Die Erwachsenenfischerei wird durch das Symbol E und die Jungfischfischerei durch das Symbol JE gekennzeichnet.

Managementgebiete - ausgewachsene Aale

Die kommerzielle Fischerei auf ausgewachsene Aale darf nur in den folgenden Gewässern gefangen werden, wie in ihrer primären kommerziellen Fischereilizenz angegeben:

  • Gewässer in einem privaten, künstlich angelegten Staudamm (z. B. einem landwirtschaftlichen Staudamm)
  • Gewässer in einem öffentlichen Staudamm, der durch einen Damm gebildet wird (z. B. Cressbrook Dam).

Die meisten erwachsenen Aale werden eher in privaten Farmdämmen als in öffentlichen Gewässern gefangen. Derzeit erlauben öffentliche Wasserwirtschaftsbehörden das Fangen von ausgewachsenen Aalen in 8 öffentlichen Staubecken in Queensland.

Natürliche Süßgewässer wie Flüsse, Bäche, Bäche, Lagunen und natürliche Sümpfe sowie Gewässer, die durch andere Strukturen wie Wehre aufgestaut werden, sind für den Fang erwachsener Aale nicht zugänglich. Sie sind Zufluchtsorte, die es ausgewachsenen Erwachsenen ermöglichen, zum Laichen ins Meer zurückzukehren, ohne dem Druck der Fischerei ausgesetzt zu sein.

Managementgebiete - Jungaale

In Queensland sind 23 Flüsse für die kommerzielle Fischerei auf junge Aale geöffnet:

  • Albert
  • Baron
  • Brisbane
  • Burdekin
  • Burnett
  • Birrum
  • Caboolture
  • Coomera
  • Currumbin
  • Fitzroy
  • Nord-Johnstone
  • South Johnstone
  • Kolan
  • Logan
  • Maroochy
  • Maria
  • Mooloolah
  • Mulgrave
  • Nerang
  • Noosa
  • Nordkiefer
  • Südkiefer
  • Tully.

Lizenzierte Fischer können junge Aale sammeln:

  • an oder stromabwärts des am weitesten stromabwärts gelegenen Damms oder Wehrs. Für die Angabe, wo junge Aale gefangen werden dürfen, gilt ein Gezeitensperrwerk nicht als Wehr
  • Bis zu 200 m zu beiden Seiten der Mündungen der Flüsse, die zum Sammeln geöffnet sind. In genehmigten Flüssen ist das Sammeln in Nebenflüssen erlaubt, die stromabwärts des am weitesten stromabwärts gelegenen Damms oder Wehrs in den Hauptfluss münden.

Da das Sammeln die Wanderung anderer Fische stören könnte, ist das Sammeln innerhalb von 10 m – in jeder Richtung – von den Öffnungen zu den Eingangsbuchten einer aktiven Fischtreppe nicht gestattet, außer mit zugelassenen Strömungsfallen. Bei einem aktiven Fischpass fließt Wasser durch die Eingänge.

Berücksichtigen Sie auch...

  • Hier finden Sie kommerzielle Fischereilizenzformulare und Antragsgebühren.

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