Ab 1. September 2021 gibt es neue Regeln und Meldepflichten für die kommerzielle Fischerei in Queensland.
Hier finden Sie Informationsblätter zu den neuen Regeln und Meldepflichten.
Kleinere kommerzielle Erntefischereien gibt es in Queensland für:
Für aktuelle Bewirtschaftungsregelungen für Fischereien mit geringer Fangmenge siehe Fischereiverordnung 2008.
Die kommerzielle Strandwurmfischerei besteht aus allen Küstenvorland südlich von 10°41'S Breite und östlich von 142°31'49"E Länge. Sie wird durch das Fischereisymbol W1 gekennzeichnet.
Strandwürmer dürfen nur in dem auf der Lizenz angegebenen Fanggebiet gefangen werden.
Strandwürmer der Familie Onuphidae sind die Zielart.
Die kommerzielle Blutwurmfischerei besteht aus allen Küstenvorland südlich von 10°41'S Breite und östlich von 142°31'49"E Länge. Sie wird durch das Fischereisymbol W2 gekennzeichnet.
Blutwürmer der Familie Eunicidae sind die Zielart.
Das Fischereigebiet besteht aus allen Küstenvorland südlich von 10°41'S Breite und östlich von 142°31'49"E Länge. Es wird durch das Fischereisymbol Y gekennzeichnet.
Die Zielart der Fischerei ist die marine Yabby (Trypaea australiensis ).
Die kommerzielle Perlenfischerei besteht aus Gezeitengewässern südlich von 10°41'S Breite und östlich von 142°31'49"E Länge. Sie wird durch das Fischereisymbol P.
gekennzeichnetLebende Austern der folgenden Arten dürfen unter der Lizenz gefangen werden:
Sehen Sie sich den neuesten jährlichen Statusbericht für die Perlenfischerei an.
Die Muschelfischerei umfasst alle Gezeiten- und Küstengewässer und basiert auf der Sammlung von geschälten Weichtieren (viele Arten) für den Zierhandel. Er ist mit dem Fischereisymbol F.
gekennzeichnetIm Rahmen dieser Lizenz dürfen nur Weichtiere gefangen werden. Grüne Schnecken, Austern, Perlmuscheln, Trochus und Jakobsmuscheln sind unter dieser Lizenz nicht erlaubt.
Die Muschelkiesfischerei umfasst alle Gezeitengewässer und Küstenvorland südlich von 10°41'S Breite und östlich von 142°31'49"E Länge. Sie wird durch das Fischereisymbol G.
gekennzeichnetDiese Fischerei basiert auf dem Sammeln von zerkleinerten Muscheln.
Die Sternsandfischerei besteht aus allen Gezeitengewässern und Küstenvorland südlich von 10°41'S Breite und östlich von 142°31'49"E Länge. Sie wird durch das Fischereisymbol H gekennzeichnet.
Diese Fischerei basiert auf der Sammlung von Sternensand, der aus den kalkhaltigen Skeletten einzelliger Tiere besteht, die als Foraminiferen bekannt sind.
Das kommerzielle Fanggebiet für wild gefangene Austern umfasst alle Küstenvorlande zwischen Niedrigwasser und Hochwasser. Er ist mit dem Fischereisymbol O.
gekennzeichnetDie folgenden Arten können unter die Lizenz genommen werden: