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Subventionen für die Milchwirtschaft in Indien – ein vollständiger Leitfaden

Subventionen für die Milchwirtschaft in Indien – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Lassen Sie uns herausfinden, wer in Indien Anspruch auf Subventionen für Milchviehbetriebe hat. Wir erklären auch verschiedene Arten von Milchprogrammen in Indien.

Einführung in die Milchwirtschaft in Indien:

In Indien, Eines der größten Handelsunternehmen im ländlichen Raum ist die Milchwirtschaft. Der Aufbau eines Milchviehbetriebes auch in kleinem Maßstab erfordert eine größere Anfangsinvestition. Daher suchen die Menschen immer nach staatlichen Subventionen / Programmen und anderen Finanzhilfen von Banken, insbesondere von "NABARD" (Nationalbank für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung). Um die Landwirte zu unterstützen und zu ermutigen und eine bessere qualitative Milchproduktion zu erreichen, NABARD hat ein Programm gestartet. Die Hauptziele von NABARD bei der Einführung des Systems sind:

  1. Die beste Milchproduktion durch die Modernisierung des Milchviehbetriebes zu erreichen.
  2. Um die beste Zucht durch die Aufzucht von qualitativ hochwertigen Kälbern zu erreichen.
  3. Zur Unterstützung und Schaffung von ländlichen Arbeitsplätzen in der Milchwirtschaft.
  4. Zur Einrichtung von Kühlhäusern und zur Verbesserung der Milchqualität.
  5. Zur Vermarktung und zum Erreichen der Milchverteilung auch innerhalb von Dörfern.
  6. Unterstützung und Einführung moderner Technologien bei der kommerziellen Durchführung von Milchgeschäften.

Wer hat Anspruch auf die NABARD-Förderung in der Milchwirtschaft? Lass es uns herausfinden;

  1. Einzelunternehmer oder Starter.
  2. Landwirtschaft Bauern.
  3. Unternehmen oder Firmen.
  4. NGOs.
  5. Unternehmen, Firmen, Milchverbände, Milchgenossenschaften und Molkereigenossenschaften.

Vielleicht haben Sie Interesse an der Lektüre Informationen zur Milcheinstellung.

NABARD-Förderhilfe:

Typ 1: Kleine Molkereieinheiten mit gekreuzten Kühen/indigenen Milchkühen wie Sahiwal, Roter Sindhi, Frau, Rathi, etc/gestufte Büffel bis zu 10 Tiere.

  • Investition: Rupien 5,00 Lakhs für 10 Tiereinheiten – die Mindesteinheitsgröße beträgt 2 Tiere mit einer Obergrenze von 10 Tieren.
  • Subvention: 25 % der Ausgaben (33,33 % für SC/ST-Landwirte) als Nachschusskapital mit einer Obergrenze von Rupien 1,25 lakh für eine Einheit von 10 Tieren (Rupien 1,67 lakh für SC/ST-Landwirte). Der maximal zulässige Kapitalzuschuss beträgt 25000 Rupien (33 Rupien, 300 für SC/ST-Landwirte ) für eine 2-Tier-Einheit. Der Zuschuss wird anteilmäßig in Abhängigkeit von der Einheitsgröße begrenzt.

Typ 2: Aufzucht von Färsenkälbern – gekreuzt, Indigene bezeichnet Milchrassen von Rindern und von graduierten Büffeln – bis zu 20 Kälber.

  • Investition: Rupien 4,80 lakhs für 20 Kälbereinheiten – die Mindesteinheitsgröße von 5 Kälbern mit einer Obergrenze von 20 Kälbern.
  • Subvention: 25 % der Ausgaben (33,33 % für SC/ST-Landwirte) als Back-End-Kapitalzuschuss bis zu einer Obergrenze von Rupien 1,20 lakh für eine Einheit von 20 Kälbern (Rupien 1,60 lakh für SC/ST-Landwirte). Der maximal zulässige Kapitalzuschuss beträgt 30 Rupien, 000 ( Rupien 40, 000 für SC/ST-Landwirte) für eine Einheit von 5 Kälbern. Der Zuschuss wird anteilmäßig in Abhängigkeit von der Einheitsgröße begrenzt.

Typ3: Wurmkompost (mit einer Milchtiereinheit. Bei Milchtieren und nicht separat zu berücksichtigen).

  • ich Investition :Rupien. 20, 000.
  • Subvention: 25 % der Ausgaben (33,33 % für SC/ST-Landwirte) als Back-End-Kapitalzuschuss bis zu einer Obergrenze von 5 Rupien, 000/- (Rupien 6700 für SC/ST-Landwirte).

Typ4: Ankauf von Melkmaschinen / Milchkühlaggregaten (bis 2000 Liter Fassungsvermögen).

  • Investition: 18 Lakh Rupien.
  • Subvention: 25 % der Ausgaben (33,33 % für SC/ST-Landwirte) als Back-End-Kapitalzuschuss mit einer Obergrenze von 4,50 Lakh Rupien (Rupien 6,00 Lakh für SC/ST-Landwirte).

Typ5: Kauf von Milchverarbeitungsanlagen zur Herstellung von einheimischen Milchprodukten.

  • Investition: Rupien 12 Lakhs.
  • Subvention: 25 % der Ausgaben (33,33 % für SC/ST-Landwirte) als Back-End-Kapitalzuschuss bis zu einer Obergrenze von Rupien 3,00 Lakhs (Rupien 4,00 Lakhs für SC/ST-Landwirte).

Typ6: Einrichtungen zum Transport von Milchprodukten und Kühlkette.

  • Investition: Rupien 24 Lakhs.
  • Subvention: 25 % der Ausgaben (33,33 % für SC/ST-Landwirte) als Back-End-Kapitalzuschuss bis zu einer Obergrenze von Rupien 6,00 lakh (Rupien 8,00 lakh für SC/ST-Landwirte).

Typ7: Einrichtungen für die Kühllagerung von Milch und Milchprodukten.

  • Investition :Rupien 30 Lakh Rupien.
  • Subvention: 25 % der Ausgaben (33,33 % für SC/ST-Landwirte) als Back-End-Kapitalsubvention mit einer Obergrenze von Rs 7,50 lakh (Rs 10,00 lakh für SC/ST-Landwirte).

Typ8: Private Tierkliniken.

  • Investition: Rupien 2,40 lakh für die mobile Klinik und Rupien 1,80 lakh für die stationäre Klinik.
  • Subvention: 25 % der Ausgaben (33,33 % für SC/ST-Landwirte) als Back-End-Kapitalzuschuss bis zu einer Obergrenze von 60 Rupien, 000/- und Rupien 45, 000/- ( Rupien 80, 000/- und Rupien 60, 000/- für SC/ST-Landwirte) bzw. für mobile und stationäre Kliniken.

Typ9:Vermarktung von Molkerei-Outlet/Milchstube.

  • Investition: Rupien 56, 000/-
  • Subvention: 25 % der Ausgaben (33,33 % für SC/ST-Landwirte) als Back-End-Kapitalzuschuss bis zu einer Obergrenze von 14 Rupien 000/-( Rupien 18600/- für SC/ST-Landwirte).

NABARD-Förderhilfe für die Milchwirtschaft in Indien:

Schritt 1: Entscheiden Sie in erster Linie, welche Art von Geschäftstätigkeit Sie aufbauen möchten, die sich auf die Milchwirtschaft bezieht. Die auszuführende Geschäftstätigkeit sollte einer der oben genannten Arten sein.

Schritt 2: Die Registrierung eines Unternehmens oder einer anderen geeigneten Geschäfts- oder NGO-Einheit ist erforderlich.

Schritt 3: Die Erstellung eines ausführlichen Projektberichts bzw. Businessplans zur Gründung des Milchviehbetriebes inklusive Beantragung des Bankdarlehens ist obligatorisch.

Schritt 4: Vorschlagsantrag für ein Bankdarlehen an eine Geschäftsbank oder regionale ländliche Bank oder staatliche Genossenschaftsbank oder staatliche Genossenschaftsbank für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung oder andere Finanzinstitute einreichen, die bei der NABARD refinanzierbar sind.

Schritt 5: Sobald das Bankdarlehen genehmigt und genehmigt wurde, der Projektträger sollte das Projekt mit seinem Beitrag zusammen mit einem Bankdarlehen umsetzen.

  • Notiz: Befugnis zur Kreditsanktion, Zinssatz, Zeitrahmen, und die Sicherheitsleistung wird der Bank oder einem Finanzinstitut überlassen.

Schritt 6: Bei Übergabe der ersten Rate des Darlehens die Bank sollte bei der NABARD die Sanktionierung und Freigabe des NABARD-Zuschusses für Milchviehbetriebe beantragen.

Schritt 7: NABARD würde den Zuschuss an die Bank oder ein zugelassenes Institut freigeben. Sie würden die Subvention auf einem als „Subventionsreservefondskonto“ bezeichneten Konto ohne Zinsen halten.

Schritt 8: Bei zufriedenstellender Darlehensverpflichtung des Projektträgers, der Zuschussbetrag auf dem Zuschussreservefondskonto wird mit den letzten Rückzahlungen des Bankdarlehens verrechnet.

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