Ab 1. September 2021 gibt es neue Regeln und Meldepflichten für die kommerzielle Fischerei in Queensland.
Hier finden Sie Informationsblätter zu den neuen Regeln und Meldepflichten.
Das Fischereigebiet besteht aus allen Gezeitengewässern und Küstenvorland südlich von 10°41'S Breite und östlich von 142°31'49"E Länge.
Seit dem 1. Juli 2006 dürfen kommerzielle Korallenernter in allen Gezeitengewässern (unter Gerichtsbarkeit von Queensland) ernten, die sich von der Spitze von Cape York bis zur südlichen Ausdehnung des Great Barrier Reef Marine Park (GBRMP) auf einer Breite von 24°30 erstrecken (solange sie für die Korallenernte unter GBRMP-Zonierung geöffnet sind). Dies wird als Wanderernte bezeichnet.
Zwei kleine Gebiete südlich des GBRMP sind für die Ernte unter bestimmten Lizenzen geöffnet.
Die Fischerei ist mit dem Fischereisymbol D gekennzeichnet.
Kommerzielle Fischer, die in den staatlich verwalteten Fischereien von Queensland tätig sind, müssen täglich Fang- und Aufwandslogbücher führen. Diese Logbücher beschreiben, wo, wann und wie gefischt wurde und was gefangen wurde.
Die folgende Logbuchseite steht für diese Fischerei zur Ansicht zur Verfügung:
Die kommerzielle Korallenfischerei zielt auf ein breites Spektrum von Arten aus den Klassen Anthozoa und Hydrozoa ab. Die Schlüsselkomponenten der Fischerei sind:
Korallen dürfen nur mit der Hand oder mit nicht-mechanischen Handgeräten wie Hammer und Meißel entnommen werden. Lizenzinhaber können auch Tauchen oder Wasserpfeife benutzen, wenn sie Korallen nehmen.
Die kommerzielle Korallenfischerei unterliegt der Fischereirichtlinie von Queensland für die Bewirtschaftung der Korallenfischerei (PDF, 348 KB).
Die folgenden Bewirtschaftungsmaßnahmen gelten nach wie vor für die kommerzielle Fischerei gemäß Gesetzgebung und Politik: