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Laut EPA können Landwirte Dicamba, das vor einer gerichtlichen Anordnung gekauft wurde, weiterhin verwenden

Die EPA sagt, dass Landwirte Dicamba immer noch für ihre Ernten verwenden können, wenn sie das Herbizid gekauft haben, bevor letzte Woche ein Gerichtsbeschluss in Kraft trat, der es verbietet.

Am 3. Juni das neunte US-Berufungsgericht hob die Zulassung von drei auf Dicamba basierenden Herbiziden durch die EPA auf – XtendiMax, von Bayer; FeXapan, von Corteva; und Engenien, von BASF – und verbietet sie effektiv im ganzen Land, und verursacht einige Aufruhr unter den Bauern, die von ihnen abhängig sind.

Um etwas Klarheit zu schaffen, die EPA hat am Montag eine Stornierungsanordnung veröffentlicht, die besagt, dass die Landwirte jede Menge der Herbizide verwenden können, die sie vor dem 3. Juni gekauft haben, aber nur bis 31. Juli. Sie können Dicamba nicht verkaufen oder verteilen, außer es zu entsorgen.

„Auf dem Höhepunkt der Vegetationsperiode die Entscheidung des Gerichts hat die Existenz der Bauern unserer Nation und die weltweite Nahrungsmittelversorgung bedroht, “, sagte EPA-Administrator Andrew Wheeler in einer Pressemitteilung. „Die heutige Stornierung und bestehende Lagerbestellung entspricht der Standardpraxis der EPA nach der Aufhebung der Registrierung. und wurde entwickelt, um die Einhaltung zu fördern, sorgen für Rechtssicherheit, und den Missbrauch bestehender Bestände zu verhindern.“

Dicamba ist ein häufig verwendetes Herbizid, das breitblättrige Unkräuter abtötet. Landwirte sprühen es auf Pflanzen, die gentechnisch verändert wurden, um Dicamba-resistent zu sein, aber das Herbizid neigt dazu, auf benachbarte Betriebe abzudriften, nicht resistenten Produkten erheblichen Schaden zufügen.

In seiner Entscheidung, das Berufungsgericht stellte fest, dass die EPA die Gefahr von Dicamba nicht verstanden hatte, als sie 2018 ihre Zulassung für das Herbizid verlängerte. Das Gericht stellte fest, dass diese Verlängerung gegen das Gesetz über gefährdete Arten verstößt. sowie das Bundesinsektizid, Fungizid- und Rodentizidgesetz.


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