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Geringe Fortschritte bei EU-Maßnahmen zu Pestiziden, sagen Wirtschaftsprüfer

Mehrere Mitgliedstaaten haben die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden verspätet umgesetzt, während die Anreize für Landwirte, alternative Methoden anzuwenden, schwach bleiben. Zusätzlich, die Europäische Kommission ist nicht in der Lage, die Auswirkungen oder Risiken, die sich aus dem Einsatz von Pestiziden ergeben, genau zu überwachen, sagen die Wirtschaftsprüfer.

Pflanzenschutzmittel („Pestizide“) werden verwendet, um Pflanzen vor Schadorganismen zu schützen, Schädlinge und Krankheiten. Dazu gehören Insektizide, Fungizide und Herbizide, die die Umwelt belasten und die menschliche Gesundheit gefährden können. Seit 1991, die EU hat gemeinsame Vorschriften für ihre Zulassung und Verwendung, 2009 verabschiedete sie die Richtlinie über den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden. Die Prüfer beurteilten, ob die diesbezüglichen Maßnahmen der EU erfolgreich waren.

Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben die Richtlinie verspätet in nationales Recht umgesetzt, und gegen zwei von ihnen wurden 2012 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Prüfer stellten außerdem fest, dass die Europäische Kommission die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Umsetzung nicht ordnungsgemäß überprüft hatte. Zum Beispiel, nicht alle Mitgliedstaaten haben die Verpflichtung der Landwirte zur Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes (IPM) in nationales Recht umgesetzt. Seit 2016, jedoch, die Kommission hat verstärkte Maßnahmen ergriffen, um die Umsetzung der Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden durchzusetzen, die Wirtschaftsprüfer anerkennen.

Zusammen mit der Richtlinie IPM ist für Landwirte verpflichtend. IPM bedeutet, Pestizide nur dann einzusetzen, wenn Prävention und andere Methoden versagen oder nicht wirksam sind. Jedoch, Es gibt keine klaren Kriterien oder spezifischen Anforderungen, um die Durchsetzung sicherzustellen und die Einhaltung zu bewerten. Parallel zu, eine Kategorie von „Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko“ wurde geschaffen. Jedoch, nur 16 von 487 Substanzen, oder 3%, wurden bisher zur Nutzung bereitgestellt, was nicht ausreicht, sagen die Wirtschaftsprüfer.

Sie weisen auch darauf hin, dass es für Landwirte nur wenige Anreize gibt, ihre Abhängigkeit von Pestiziden zu verringern. Bestimmtes, die Anwendung der IPM-Prinzipien nicht als Bedingung für den Erhalt von GAP-Zahlungen enthalten ist, weisen die Wirtschaftsprüfer darauf hin.

„Die Europäische Kommission war bisher nicht in der Lage, die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pestiziden durch Landwirte wesentlich zu reduzieren und zu kontrollieren“, sagte Samo Jereb, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „Eine Gelegenheit, dieses Problem angemessen anzugehen, bot eine neue Gemeinsame Agrarpolitik, die 2021 in Kraft tritt. wurde aber leider vermisst.“

Die Prüfer stellten fest, dass die von der Kommission (Eurostat) veröffentlichten Statistiken über Wirkstoffe und ihre Verwendung nicht detailliert genug waren, um von Nutzen zu sein. Auch waren die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Daten nicht ausreichend harmonisiert oder aktuell.

Schließlich, obwohl einige Mitgliedstaaten nationale Indikatoren zur Messung von Risiken und Auswirkungen entwickelt haben, diese sind EU-weit nicht vergleichbar. Anfängliche Versuche der Kommission, solche Indikatoren auf EU-Ebene zu entwickeln, waren mangels einschlägiger Daten erfolglos. Die ersten beiden EU-weiten Risikoindikatoren wurden erst im November 2019 eingeführt, zehn Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie und keiner dieser Indikatoren berücksichtigt, wie wo und wann Pestizide eingesetzt werden. Daher fehlt der Kommission noch immer eine solide Datengrundlage, um zu beurteilen, ob die Richtlinie das Ziel der EU erreicht hat, den Einsatz von Pestiziden nachhaltig zu gestalten, schließen die Wirtschaftsprüfer.

Da die Europäische Kommission derzeit die Gesetzgebung in diesem Politikbereich vor dem Hintergrund zunehmender Besorgnis in der Öffentlichkeit und im Parlament bewertet, empfehlen die Wirtschaftsprüfer:

  • Überprüfung des integrierten Pflanzenschutzes auf Betriebsebene;
  • die Verknüpfung des integrierten Pflanzenschutzes mit Zahlungen im Rahmen der neuen GAP zuzulassen;
  • Verbesserung der Statistiken über Pflanzenschutzmittel; und
  • Entwicklung besserer Risikoindikatoren.

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