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Kommerzielle Fanggeräte für Aale

Kommerzielle Fanggeräte für ausgewachsenen Aal

In Queensland ist das kommerzielle Fangen/Ernten erwachsener Aale nur mit Aalfallen mit Ködern oder runden Fallen erlaubt. Diese werden in der Regel auf den Boden eines Staubeckens gesetzt und mit Sardellen oder Meeräschen beködert.

Spezifikationen für Fanggeräte sind in der Fischereiverordnung 2008 definiert:

  • Die maximale Größe einer Aalfalle beträgt 2,0 m x 0,6 m x 0,6 m, wenn sie aufgestellt ist.
  • Die maximale Größe einer runden Falle beträgt 1 m (Durchmesser) x 0,6 m (Höhe), wenn sie aufgestellt ist.
  • Der Rahmen der Falle muss aus einem starren Material bestehen und ist normalerweise mit einem geknoteten oder knotenlosen Nylonnetz bedeckt.
  • Eine Falle (außer ihrer Tasche) muss eine Maschenweite von mindestens 25 mm haben. Jedes starre Gitter auf der Falle muss mindestens 22 mm in jeder seiner Abmessungen haben.
  • Ein Schwimmer von mindestens 150 mm in jeder seiner Abmessungen muss an jeder Falle angebracht sein.
  • Die Falle und der Fangschwimmer müssen mit der Lizenznummer und dem vollständigen Namen des Lizenzinhabers gekennzeichnet sein.
  • Eine Falle darf nur 1 Eingang haben. Dies ist ein Einwegtrichter, durch den der Aal eintritt, wenn er versucht, den Köder zu erreichen.
  • Ein Steert/eine Tasche ist am gegenüberliegenden Ende der Falle zum Eingang angebracht und hält den Fang, bis die Aale entfernt werden können. Die Tasche muss lang genug sein, um die Wasseroberfläche zu erreichen. Der Steert darf auch nur 1 Trichtereingang von der Falle selbst bis zur Tasche haben und muss in jeder seiner Abmessungen eine Öffnung von mindestens 20 cm haben.
  • Das Heck des Steerts muss außerdem an einem Schwimmer oder einer Boje von ausreichender Größe befestigt sein, um versehentlich eingeschlossenen luftatmenden Tieren einen Atemraum im Steert zu bieten.
  • Die Tasche muss auch starre Rahmen haben, die nicht mehr als 1 m voneinander entfernt sind und mindestens 20 cm in jeder ihrer Abmessungen haben. Der erste Rahmen darf nicht weiter als 1 m vom Ausgang der Falle in die Tasche entfernt sein, und der letzte Rahmen darf nicht weiter als 50 cm vom Ende der Tasche entfernt sein. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit verringert, dass Aale bei hohen Fangzahlen Stress und anaeroben (sauerstoffarmen) Bedingungen ausgesetzt werden. Dadurch können auch Nichtzielarten wie Schildkröten an der Oberfläche atmen und nicht ertrinken, wenn sie in einer Falle gefangen werden.

Kommerzielle Fanggeräte für Jungaale

Kommerzielle Fischer, die auf junge Aale abzielen, verwenden eine Vielzahl von Fanggeräten, einschließlich Reusen, Keschern und Strömungsfallen.

Fallen für Jungfische müssen Vorrichtungen zur Reduzierung des Beifangs (BRDs) enthalten, um die Auswirkungen auf Nichtzielarten zu minimieren.

Die maximale Menge an Fanggerät, die mit einer Lizenz erlaubt ist, beträgt:

  • 1 kleinmaschiges Aalfyke-Netz (langes, schmales Flügelmaulnetz)
    • Das Fangnetz darf maximal 2 Flügel haben
    • die Länge jedes Flügels darf 15 m nicht überschreiten
    • Das Fangnetz darf in Höhe, Breite und Durchmesser 4 m nicht überschreiten
    • Die Enden der Flügel und der Steert des Netzes müssen mit einem reflektierenden Schwimmer markiert sein, der den Namen und die Adresse des Lizenzinhabers trägt
    • Das Netz kann durch Anker befestigt oder auf Pfählen gestützt werden
    • das Netz muss jederzeit angemessen frei von Trümmern gehalten werden, um Todesfälle zu vermeiden
    • am Steert muss ein Schwimmkörper angebracht sein, um versehentlich eingeschlossenen luftatmenden Tieren einen Atemraum im Steert zu bieten.
  • 3 kleinmaschige Kescher
  • 3 Flow-Traps mit einem wirksamen BRD (vom Aalfischereimanager von Fisheries Queensland vor der Verwendung genehmigt).

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