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Europäisches Parlament leitet Untersuchung zu Tiertransporten ein, nachdem Verstöße gegen Tierschutz gemeldet wurden

Die Abgeordneten beschlossen, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um mutmaßliche Verstöße bei der Anwendung der EU-Tierschutzvorschriften beim Transport innerhalb und außerhalb der EU zu untersuchen, am Freitag, 26. Juni.

Der neue Untersuchungsausschuss festgestellt mit 605 Ja-Stimmen gegen 53 Nein-Stimmen, bei 31 Enthaltungen, sollte mutmaßliche Verstöße bei der Anwendung des Rechts der Europäischen Union zum Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen innerhalb und außerhalb der EU untersuchen, auch auf dem Luftweg, Straße, Schiene und Meer. Es wird sich darauf konzentrieren, wie die EU-Vorschriften von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden und ob die EU-Kommission sie ordnungsgemäß durchsetzt, heißt es in der angenommenen Entscheidung.

Der Ausschuss wird die mutmaßliche Untätigkeit der EU-Kommission untersuchen, wenn die Beweise dafür vorliegen, dass die EU-Vorschriften zur Verbringung lebender Tiere innerhalb der EU und in Drittländer ernsthaft und systematisch verletzt werden. Sie wird einen mutmaßlichen Mangel an Umsetzung und Durchsetzung von EU-Bestimmungen über Platzangebot und Kopffreiheit für transportierte Tiere untersuchen, auf ihre Bewässerung, Fütterung und Einstreu, und auf Temperatur und Belüftungssystem während des Transports.

Künftige Mitglieder des Ausschusses könnten prüfen, wie die Kommission und die Mitgliedstaaten die Einhaltung der EU-Vorschriften zum Umgang mit transportierten Tieren sicherstellen, bei Fernreisen, zur Vermeidung von Verzögerungen, und beim Transport von untauglichen und noch nicht abgesetzten Tieren. Sie können auch das mutmaßliche Versäumnis der Exekutive und der nationalen Behörden der EU bei der Durchsetzung der EU-Vorschriften zum Schutz von transportierten Tieren auch außerhalb der Union untersuchen, bei der Verbringung lebender Tiere aus der EU in Nicht-EU-Länder.

Zusammensetzung und Dauer

Der Untersuchungsausschuss sollte aus 30 Abgeordneten bestehen. Ihre Namen werden von den Fraktionen zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt und im Plenum bekannt gegeben.

Der Ausschuss muss seinen Abschlussbericht innerhalb von 12 Monaten nach seiner Einsetzung vorlegen.

Hintergrund

Der neue Untersuchungsausschuss wurde auf Antrag von 183 Europaabgeordneten bei der Konferenz der Präsidenten (EP-Präsident und Fraktionsvorsitzende im Haus) eingesetzt. Ziel war es, mutmaßliche Verstöße bei der Anwendung des EU-Rechts für den Transport lebender Tiere innerhalb und außerhalb der Union zu untersuchen.

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