Nach dem vorgeschlagenen Bundesgesetz, das Processing Revival and Intrastate Meat Exemption (PRIME)-Gesetz, wenig bekannt, „zollbefreite“ Schlachtbetriebe – die unter den Schlachthöfen landesweit bereits die strengsten Kontrollvorschriften genießen – dürfen Tiere schlachten, Schlachtkörper verarbeiten, und Fleisch ohne ständige staatliche Aufsicht direkt an die Verbraucher verkaufen. Historisch, Zollbefreite Schlachtbetriebe waren Orte für Jäger, um „Wild“-Tierkadaver zur Verarbeitung zu Fleis