Ein Bundesrichter in Rochester, New York, entschieden, dass die Verweigerung einer humanen Geflügel-Handhabungsregel durch das USDA einer Überprüfung des Verwaltungsverfahrensgesetzes unterliegt. Das USDA blockierte zuvor eine Regel, die es dem Lebensmittelsicherheits- und Inspektionsdienst (FSIS) möglicherweise ermöglichen würde, Verhaltensweisen zu verbieten, die zum Tod von Vögeln durch andere Mittel als durch Schlachten führen könnten. Der FSIS hatte die Petition bereits 2019 abgelehnt